WMC Rheinland Westfalen und Euregio
im Folgenden kurz WMC Rheinland genannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBGeltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die vom WMC Rheinland im Rahmen der Fort- und Weiterbildung und Supervisionen angeboten werden.
Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.
Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Teilnehmende an den Weiterbildungen des WMC Rheinland werden vor Vertragsabschluß bzw. bei Änderungen per eMail oder Briefpost während der laufenden Fort- oder Weiterbildung umgehend über diese AGB informiert.
Rechtsform
Das WMC Rheinland hat seinen Sitz in 42657 Solingen, Bauermannskulle 74. Der Inhaber ist Hans Räbiger-Stratmann.
Das WMC Rheinland ist ein DGSF akkreditiertes Weiterbildungsinstitut. Teilnehmende an den Weiterbildungen des WMC Rheinland, die eine DGSF Anerkennung anstreben, haben sich eigenständig über die Richtlinien zur Anerkennung z. B. auf der DGSF Website www.dgsf.org zu informieren. Im Einzelfall ist das WMC Rheinland gerne zur Klärung der Anerkennungsvoraussetzungen behilflich – dies jedoch ohne Gewähr.
Anmeldung und Teilnahme
Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegeben Form stattfinden, teilt das WMC Rheinland dies unverzüglich mit.
Nach Eingang ihrer Anmeldung erhalten Interessenten eine Bestätigung. Bei den mehrteiligen Fort- oder Weiterbildungen gilt eine Anmeldung für alle Kursabschnitte. Der Vertrag kommt durch die Zusage des WMC Rheinland zustande. Mitteilungen über Zusagen, Wartelisten und Absagen erfolgen schriftlich. Eine Teilnehmerauswahl nach fachlichen Kriterien behalten sich die Kursleiter/innen vor. Im Hinblick auf Inhalt und Ablauf der einzelnen Kurse und auf die Mitwirkung von Referenten behält sich das WMC Rheinland sachlich erforderliche und zumutbare Anpassungen vor.
Von den Teilnehmenden wird eine normale psychische und körperliche Belastungsfähigkeit erwartet. Teilnehmende, die sich in Psychotherapie oder ähnlichen Kontexten befinden verpflichten sich, dies zeitnah der Kursleitung mitzuteilen und sich bei ihrem Therapeuten zu erkundigen, ob diese spezifische Weiterbildung für die Therapie kontraindiziert sein könnte.
Wird die angestrebte Teilnehmerzahl nicht erreicht, so sind die erfolgten Anmeldungen gleichwohl wirksam und verbindlich. Das WMC Rheinland ist in diesem Fall jedoch berechtigt, einen Kurs kurzfristig abzusagen. Im Falle der Absage eines Kurses auf Grundlage eines in diesen AGB vorgesehenen Rücktrittsvorbehaltes werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmer/innen.
Haftung
Das WMC Rheinland übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, außer im Falle von fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des WMC Rheinland.
Die Teilnehmenden sind im Rahmen der Weiterbildung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Sofern der Arbeitgeber die Weiterbildung finanziell oder durch Freistellung unterstützt, ist dieser für die Unfallversicherung zuständig. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, den Versicherungsschutz mit ihrem Arbeitgeber abzuklären und gegebenenfalls das Institut zu informieren, falls seitens des Arbeitgebers kein Versicherungsschutz besteht.
Bei Diebstahl oder Verlust von mitgeführten und eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung des WMC Rheinland ausgeschlossen.
Mindesteilnehmerzahl
Die Durchführung der Maßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Sollte im Einzelfall eine Maßnahme auf Grund zu geringer Anmeldungen nicht durchgeführt werden können, erhalten Sie spätestens vier Wochen vor dem Termin eine entsprechende Benachrichtigung.
DozentInnenwechsel
Fällt ein DozentIn wegen Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen kurzfristig aus, kann das WMC Rheinland, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und/oder den Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar ist.
Absage von Veranstaltungen
Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. wegen Ausfalls eines Dozenten/Dozentin, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des WMC Rheinland.
Rücktritt und Kündigung
bei Fortbildungen:
Bei Rücktritt länger als sechs Wochen vor Kursbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 €. Bei einer Abmeldung, die weniger als 6 Wochen vor Kursbeginn eintrifft und falls kein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden wird, stellen wir die volle Kursgebühr in Rechnung. Die Abmeldung muss grundsätzlich schriftlich per Briefpost erfolgen.
Kosten des Tagungshauses für Unterkunft und Verpflegung sind dann in voller Höhe zu tragen, wenn sie das Tagungshaus dem WMC Rheinland in Rechnung stellt.
bei Weiterbildungen:
Ein Rücktritt ist bis 90 Kalendertage vor Beginn der Weiterbildung möglich. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt sind neben der Bearbeitungsgebühr von 40,00 € zusätzlich 10 Prozent der gesamten Lehrgangskosten zu zahlen, sofern kein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gefunden wird.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen vor Beginn der Weiterbildung, sind neben der Bearbeitungsgebühr von 40 € zusätzlich 50 Prozent der gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen, sofern kein/e geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden wird.
Das Auswahlrecht für die/den Ersatzteilnehmer/-in steht ausschließlich dem Veranstalter zu.
Eine Kündigung während eines laufenden Weiterbildungslehrganges ist sechs Wochen zum Ende eines jeden Quartals möglich. Dann sind bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Lehrgangskosten, die Kosten für das laufende Quartal sowie 50 Prozent der restlichen Lehrgangskosten zu zahlen.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich und per Briefpost erfolgen, wobei maßgeblich das Eingangsdatum des Zugangs der Rücktritts- oder Kündigungserklärung ist. Bei Kündigung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € fällig, die gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung per Überweisung zu zahlen ist. Danach erfolgt eine Abschlußrechnung.
Die Abmeldung wird erst verbindlich mit einer Rücktrittsbestätigung des WMC Rheinland.
Sollte die Weiterbildung nicht zustande kommen, behält sich das Institut auch eine kurzfristige Absage vor.
bei Supervisionen und sonstigen Terminen:
Termine, die mit einem Mitarbeitenden des WMC Rheinland vereinbart wurden, sind bei Nichteinhaltung 48 Stunden zuvor abzusagen. Bei kürzeren Absagen wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
Urheberrecht
Die den TeilnehmerInnen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten begleitenden Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Einwilligung des Urhebers nicht vervielfältigt werden. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich unwiderruflich mit der ggf. anfallenden unentgeltlichen Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen seiner Person anlässlich der Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren durch das WMC Rheinland an den angefertigten Ton-/ Bildaufnahmen gleich welchen Inhalts und gleich welcher Zweckbestimmung ebenfalls unentgeltlich aller entstandenen oder entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstiger Rechte, einschließlich des Rechts am eigenen Bildnis sowie des Namensrechts und alle Nutzungsrechte hieran an bzw. überträgt diese Rechte soweit dies rechtlich möglich ist, an das WMC Rheinland.
Datenschutz
Die Teilnehmerin erklärt sich mit der Anmeldung mit der automatischen Bearbeitung und Speicherung der personen- oder institutsbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke der Seminar- oder Lehrgangsabwicklung einverstanden.
Die Teilnehmerin wahrt gegenüber Dritten, insbesondere außenstehenden Personen, Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Belange, Vorgänge und Informationen aus dem Kursverlauf. Diese Schweigepflicht besteht auch über das Ende der Teilnahme hinaus.
Für die Inhalte von Briefpost und eMails gilt das gesetzlich garantierte Post- und Briefgeheimnis. Bevor Inhalte Dritten gezeigt werden, ist die Erlaubnis der Kommunikationspartner einzuholen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Solingen.
Solingen 01.10.2016