Absprachen in der Co-Beratung

Systemische Beratung muß nicht als Zauberei erscheinen, vor allem, wenn zwei BeraterInnen zusammenarbeiten. Es hat sich gezeigt, daß es für die Zusammenarbeit der BeraterInnen wirkungsvoll ist, wenn transparente Absprachen über das weitere Vorgehen geschehen.

Für die Paar- und Familiensysteme können solche kurzen Diskus­sionen zwischen den BeraterInnen, z. B. wie es hier und jetzt im Gespräch weitergehen könnte, ein gutes Modell für die KlientInnen sein für das Um­gehen mit Differenzen und Unterschieden.

Die Konflikt Regel

Es kann bei der Co-Beratung immer mal wieder zu Konflikten kommen; dafür sollten sich die Co-BeraterInnen vorher auf eine Regelung einigen; z. B. wie unterbrechen sie die Sitzung oder wenn beide einen Vorschlag machen, wie wird der Vorschlag ausgeführt: Soll der zu­erst gemachte Vorschlag ausgeführt werden? oder der Vorschlag, der sich nicht „rational“ be­gründen läßt, nur „gefühlsmäßig“   oder, oder, oder

Das sollte im Rahmen der sogenannten Null-Regeln ausgehandelt und als verbindliches Vorgehen vereinbart werden.

Ich bevorzugte meist die folgende Regel:

Wenn ich mit dem System oder einem Einzelnen im System einen Fokus verfolge und meine Co-Beraterin meldet sich, weil sie eine andere Idee hat, ich möchte dieser Idee jedoch momentan nicht folgen, sondern mit meinem Fokus weitermachen, dann kann ich das tun und meine Kollegin muß mit ihrer Idee noch warten. Mit umgekehrter Rollenverteilung verfahren wir natürlich ebenso.

Sollten 2 Vorschläge in Bezug auf das weitere Vorgehen im Raum stehen, bekommt bei Uneinigkeit der erste Vorschlag den Vorzug. Beide Berater wissen, daß viele Wege nach Rom führen!

Die Unterstützungsregel

Wenn ich merke, daß mein Co „festhängt“, unterstütze ihn/sie so, daß er/sie gut weiterarbeiten kann, denn Erfolg und Mißerfolg der Arbeit ist die gemeinsame Sache in der Co-Beratung. Es gibt nicht eine gute Co-Beraterin und einen schlechten Co-Berater – es gibt nur eine wirksame oder unwirksame Kooperation in Sinn einer bestimmten Zielverfolgung.

Das Sequenzende

signalisieren für den Co-Berater und die Klienten: Wenn ein Co-Berater mit einem Klienten arbeitet, sollte eine solche Sequenz mit einem deutlichen Signal beendet werden, z. B. „so weit“ oder zum Co: „Jetzt übernimm Du!“ Dann wissen die Klienten Bescheid, daß es zum nächsten geht und der Co- Berater weiß ebenfalls Be­scheid, die nächste Sequenz zu übernehmen.

Verletzlichkeitskontrakt

zwischen den Co-BeraterInnen: Auch wenn wir der Haltung „Die Bedeutung einer Botschaft bestimmt der Empfänger!“ den Vorzug geben, bleibt es nicht aus, daß der eine oder andere Co-Berater im Eifer des Beratungsgefechtes sich mal verletzend oder verletzlich zeigt. Dem sollten wir Rechnung tragen und solches zeitnah kommunizierbar machen:

Welches sind Situationen, die Dich verletzen?

Woran merkst Du das innerlich?
Welche Signale sind von Außen erkennbar (Körpersignale, Verhalten)?

Was möchtest Du dann, was ich tun soll?
Was sollte ich Deiner Meinung nach auf keinen Fall machen?

Was ist der Schritt, den Du in der Situation tun kannst?

Partizipation des „Restsystems“

Wenn Co-Berater A. mit einem Teilsystem gearbeitet hat, z. B. mit dem Elternsubsystem, sollte anschließend das Restsystem, in diesem Fall das Kindersyubsystem, mit einbezogen und beteiligt werden. Co-Berterin B. an die 2 Kinder: „Mein Kollege hat Eure Eltern miteinander ins Gespräch gebracht. Wie war das gerade für Euch beide, zu sehen wie die Eltern miteinander sprechen?“

Partizipation scheint uns auch dann sinnvoll, wenn wir einem Klienten oder einer Dyade Hausaufgaben, Experimente aufgeben; z. B. Vater und Tochter unternehmen etwas gemeinsam, was sie sonst nie tun, was macht in der Zeit der Sohn, der sonst immer mit dem Vater zusammen ist? Und was macht dann eigentlich auch die Mutter?